Lassen Sie sich beraten
Kontaktieren Sie uns und nennen Sie uns Ihr Anliegen.
Wir vermitteln Sie nach Möglichkeit in unser Netzwerk weiter. Sollte dies aufgrund der Kapazitäten nicht möglich sein, versuchen wir, andere Ansprechstellen für Sie zu finden.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass es bei hoher Auslastung der Beratungskapazitäten zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Die gemeinnützige Auswanderungsberatung wird aus kirchlichen Mitteln finanziert, sie wird in der Regel nicht staatlich refinanziert. Zu unserem Bedauern sind unsere Beratungskapazitäten daher begrenzt. Das Beratungsangebot kann nicht jede Fragestellung zu jedem Land beantworten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus unserem Angebot kein Anspruch auf eine Beratung entsteht. Wir tun jedoch unserer Möglichstes, Sie bei der Suche nach verlässlichen Informationen zu unterstützen.
Die Beratung von Auswanderern ist in Deutschland durch das Auswandererschutzgesetz (AuswSG) geregelt. Seit dem 1. Januar 2014 ist die Beratung von Auswanderungswilligen in Deutschland genehmigungspflichtig. Die Beraterinnen und Berater in unserem Netzwerk verfügen über diese Genehmigung.
Aufsichtsbehörde ist das Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln.