Schreiben Sie uns eine Nachricht und nennen Sie uns Ihr Anliegen.
Wir vermitteln Sie nach Möglichkeit in unser Netzwerk weiter. Sollte dies aufgrund der Kapazitäten nicht möglich sein, versuchen wir, andere Ansprechstellen für Sie zu finden.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass insbesondere während der Sommer- und Urlaubszeit sowohl das Generalsekretariat als auch die Beratungsstellen nur in eingeschränktem Umfang besetzt sind. Daher kann es zu unserem Bedauern zu längeren Wartezeiten kommen.
Die Beratung von Auswanderern ist in Deutschland durch das Auswandererschutzgesetz (AuswSG) geregelt. Seit dem 1. Januar 2014 ist die Beratung von Auswanderungswilligen in Deutschland genehmigungspflichtig. Die Beraterinnen und -Berater in unserem Netzwerk verfügen über diese Genehmigung.
Aufsichtsbehörde ist das Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln.