Rücküberstellung in ein anderes EU-Land
Ein zweiter Asylantrag in Deutschland ist nicht zulässig, wenn gemäß Dublinverordnung ein anderes Land zuständig ist.
Ein Infoblatt für Beraterinnen und Berater von Geflüchteten gibt erste Orientierung, wenn infolge der Dublin-Verordnung eine Überstellung in ein anderes EU-Land bevorsteht.
Mit unseren Informationsblättern erhalten Beraterinnen und Berater, ehrenamtliche Unterstützerkreise und Betroffene eine Übersicht von Angeboten und Kontaktstellen in anderen EU-Ländern. Die Infoblätter enthalten außerdem Informationen über erste Schritte nach der Rücküberstellung in das jeweilige Land, die Unterbringung und den Zugang zum Asylverfahren und zum Gesundheitssystem sowie zu Rechten und Pflichten von Geflüchteten.
Eine Übersicht über Ansprechstellen in europäischen Ländern soll das Zurechtfinden dort möglichst erleichtern.
Die angegebenen Kontaktadressen haben wir mithilfe internationaler Caritas-Netzwerke recherchiert. Eine Bewertung der Strukturen und Angebote durch das Raphaelswerk hat ausdrücklich nicht stattgefunden.
Wir nehmen gern weiterführende Hinweise, Rückmeldungen oder Ergänzungen unter infostelle(at)raphaelswerk.de entgegen.
Die Informationen stehen hier zum Download bereit. Die Reihe wird fortgesetzt.