Rücküberstellungen nach Italien nehmen zu
Von Januar bis November 2018 wurden 2707 Geflüchtete aufgrund der Dublin-Verordnung nach Italien überstellt (Drucksache 19/7044 Bundestag). Das ist eine Zunahme von 28 % gegenüber 2017.
Doch die Bedingungen für Geflüchtete in Italien haben sich verschlechtert. Seit Oktober 2018 gilt in Italien das sogenannte Salvini-Dekret. Es verschärft die Lebensbedingungen für Asylsuchende: Beschränkung des Zugangs zur Unterbringung, Abschaffung des humanitären Schutzstatus sowie der Ausschluss der Wohnsitzanmeldung sind die wichtigsten Auswirkungen des Dekrets.
Daher haben wir unser Informationsblatt "Italien: Informationen für Geflüchtete, die nach Italien rücküberstellt werden" aktualisiert. Geflüchtete, die nach Italien rücküberstellt werden, sollen zumindest nicht ohne Information gelassen werden.
Beraterinnen und Berater, ehrenamtliche Unterstützerkreise und Betroffene können bestehende Angebote, Verfahrenswege und Kontaktstellen in Italien erfassen und über sie informieren.
Wir weisen darauf hin, dass eine Bewertung der Strukturen und Angebote nicht erfolgen konnte.