Rücküberstellung nach Griechenland
Die Lebensbedingungen für Geflüchtete in Griechenland gelten als sehr schlecht. Deutsche Gerichte haben festgestellt, dass Geflüchteten, die dort Schutz suchen, Armut, Obdachlosigkeit und Not drohen. Daher werden zurzeit so gut wie keine Schutzsuchenden dorthin abgeschoben.
Die Bundesrepublik versucht, die griechische Regierung zu überzeugen, deutsche Unterstützung bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen anzunehmen, um die Bedingungen dort zu verbessern.
Zum 1.1.2020 trat in Griechenland ein neues Asylgesetz in Kraft. Es enthält Verschärfungen, die den Zugang zu einem fairen Asylverfahren erschweren und durch den Abbau von Rechtsstandards Abschiebungen von Geflüchteten erleichtern sollen.
Asylsuchende können erst sechs Monate, nachdem sie einen Asylantrag gestellt haben, eine Arbeit annehmen. Außerdem wurden sogenannte sichere Herkunftsländer festgelegt. Subsidiär Schutzberechtigte erhalten eine Aufenthaltsgenehmigung nur noch für ein Jahr statt bisher für drei Jahre.
Vor dem Hintergrund dieser Gesetzesänderungen und angesichts der großen Zahl möglicher Rücküberstellungen, sollte sich die Lage in Griechenland verbessern, sind Informationen über die Anlaufstellen für Geflüchtete in Griechenland sehr wichtig.
Die Handreichung für Beratende und für Geflüchtete, die bei drohender Rücküberstellung nach Griechenland zumindest Informationen an die Hand gibt, wurde überarbeitet und aktualisiert. Sie steht in deutscher und englischer Sprache zum kostenlosen Download bereit.